Aus - und Weiterbildung
Das Berufsbild des Dipl. Kardiotechnikers
Am 16. Juni 1998 wurde im österreichischen Parlament, in Wien das
Bundesgesetz über den
kardiotechnischen Dienst (Kardiotechnikergesetz)
erlassen. Dieses Gesetz trat mit 1.1.1999 in Kraft.
Der österreichischen Gesellschaft für Kardiotechnik ist es somit,
elf Jahre nach der Gründung des Vereins gelungen den Beruf des
Kardiotechnikers und die Ausbildung zum Kardiotechniker gesetzlich
zu regeln.
In Österreich gibt es derzeit 9 Herzzentren an denen insgesamt 42
Kardiotechniker arbeiten.
Das neue Gesetz besteht aus 37 Paragraphen. In § 3 (1) heißt es:
Der Beruf des diplomierten Kardiotechnikers umfaßt die
eigenverantwortliche Durchführung der extrakoporalen Zirkulation zur
Herz- Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit
zusammenhängende Tätigkeiten.
Der Berufstitel wird nach absolvierter Ausbildung "diplomierter
Kardiotechniker" sein.
Das größte Problem stellte während der gesamten Gesetzeswerdung die
Regelung der Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker dar. Schon
1992 erarbeitete eine Expertengruppe (ein Kardiotechniker aus jeder
Klinik) mit einem an das Gesundheitsministerium angegliederten
Institut eine Expertise, in der unter anderem die Ausbildung
behandelt wurde. Damals wurde eine Variante - die Errichtung einer
eigenen Schule - diskutiert. Diese Idee wurde wieder fallengelassen,
da die Umsetzung in der Praxis aufgrund der geringen Anzahl (ein bis
maximal drei neue Kardiotechniker/Jahr in Österreich) den Aufwand
nicht rechtfertigen würde.
Nach Prüfung einiger anderer Modelle einigten wir uns auf folgende
Vorgehensweise. Als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung zum
Kardiotechniker ist entweder das Krankenpflegediplom, mit
Sonderausbildungskurs für Anästhesie- oder Intensivpflege, oder eine
abgeschlossene Ausbildung des gehobenen medizinisch-technischen
Fachdienstes notwendig. Danach beginnt die eigentliche Ausbildung
zum Dipl. Kardiotechniker mit einer Dauer von 18 Monaten. In dieser
Zeit hat der Auszubildende ein genau definiertes Programm, (Raster-
zeugnis) zu durchlaufen.
Das Gesundheitsministerium legt fest, welche Kliniken als
Ausbildungszentren anerkannt werden. In jedem Ausbildungszentrum
wird vom ärztlichen Leiter der Klinik ein Kardiotechniker als
Ausbildungsverantwortlicher ernannt. Dieser
Ausbildungsverantwortliche begleitet den Schüler während der
gesamten Ausbildung, indem er das Rasterzeugnis gegenzeichnet und
die theoretischen Lehrinhalte, welche von der Österreichischen
Gesellschaft für Kardiotechnik festgelegt und aktualisiert werden,
dem Auszubildenden zur Verfügung stellt. Nach 12 Monaten gibt es
eine Zwischenprüfung vor einer Kommission im Krankenhaus, in der die
Ausbildung stattfindet, und nach 18 Monaten folgt die Diplomprüfung
vor dem Kardiotechnikerbeirat im Gesundheitsministerium.
Wir sind überzeugt damit eine gute Basis für eine
hochqualifizierte Ausbildung geschaffen zu haben. Der Anteil der
Praxisstunden beträgt 2400; der Anteil des theoretischen Teils 700
Std., wobei hier die Stunden aus den vorherigen Ausbildungen nicht
mitgerechnet wurden. Ob wir uns mit diesem Programm in Zukunft an
eine Fachhochschule oder einem universitären Lehrgang angliedern
können und wollen, steht derzeit noch nicht fest.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetztes wird auch eine
Kardiotechnikerliste eingeführt, die im Gesundheitsministerium
aufliegt und vom Kardiotechnikerbeirat verwaltet wird. Nur jene
Kardiotechniker, die in diese Liste eingetragen sind, sind
berechtigt den Beruf in Österreich auszuüben.
Weiters wird ein Kardiotechnikerbeirat zusammengesetzt. Er wird aus
drei Kardiotechnikern, drei Ärzten (Herzchirurg, Anästhesist und
einem Kardiologen) sowie dem Gesundheitsminister (oder dessen
Vertreter) bestehen. Die Funktionsperiode des Beirats beträgt fünf
Jahre.
Die österreichischen Kardiotechniker sind insgesamt mit dem neuen
Gesetz und der daraus resultierenden Situation zufrieden. Es ist uns
damit gelungen den Beruf des Kardiotechnikers in Österreich
überhaupt zu schaffen. Wir haben die Verantwortungsbereiche der
diplomierten Kardiotechniker definiert und festlegt. Damit konnten
wir auch die gesetzliche Grauzone, in der wir uns bis jetzt befanden,
verlassen. Und nicht zuletzt konnten wir die Ausbildung regeln.