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Berufsbild und Tätigkeitsbereiche



§ 3. (1) Der Beruf des diplomierten Kardiotechnikers umfaßt die eigenverantwortliche Durchführung der extrakorporalen Zirkulation zur Herz-Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit zusammenhängende Tätigkeiten.
(2) Die Tätigkeitsbereiche des diplomierten Kardiotechnikers umfassen insbesondere
1. die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der
extrakorporalen Zirkulation,
2. die Organisation, Vorbereitung und Durchführung von
Perfusionen,
3. die eigenverantwortliche Betreuung der berufsspezifischen
Geräte,
4. die Dokumentation,
5. die Mitarbeit in der Forschung und
6. die Unterweisung von Auszubildenden.